Interne Verankerung in Key Performance Indicators

Konkrete Zielvorgaben sind ein wesentlicher Teil interner Frauenförderung und betrieblicher Gleichstellung. Diese Ziele können beispielsweise auf einen zu erreichenden Frauenanteil in einer bestimmten Funktionsgruppe abstellen. Auch andere Ziele, wie etwa in Bezug auf Rekrutierungs- oder Weiterbildungsprozesse, oder auch geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede können – je nach Bedarf und Situation des Unternehmens – sinnvoll sein. Besonders wirksam ist die Verankerung solcher Zielwerte in der Gesamtstrategie als Teil der Key Performance Indicators (KPI). Damit wird Transparenz der Zielwerte und Zielerreichung sichergestellt, Fortschritte, Wirksamkeit, Nutzen und Kosten können so abgebildet und nachverfolgt werden.

BeispielBeispiel

Praxisbeispiele: Zielvorgaben

Eine österreichische Bank setzte sich das Ziel, innerhalb von fünf Jahren einen Frauenanteil von 40 % in Führungspositionen zu erreichen. Ausgangswert waren 32 %, die dazu gesetzten Maßnahmen umfassten die Sensibilisierung von Führungskräften und Personalabteilung, den Grundsatz der vorrangigen Aufnahme bei gleicher Qualifikation und das Monitoring von Bewerberinnen und Bewerbern.

In einem IT-Unternehmen wurde Diversität als Zielvorgabe für das Recruitment verankert, diese Vorgabe war von Führungskräften und Rekrutierenden zu beachten.

Ein Versicherungsunternehmen setzt bei der Bemessung von Jahresboni von Führungskräften auf festgelegte Gender-KPI zu Frauenanteilen bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen, und in Führungspositionen sowie zum Gender Pay Gap. Somit werden auch für Führungskräfte realistische und messbare Ziele zur Förderung der Gleichstellung jährlich festgesetzt und evaluiert und mit wirtschaftlichen Ressourcen verknüpft.

Besonders wirksam sind Zielvorgaben dann, wenn über die Fortschritte der Zielerreichung regelmäßig berichtet wird. Auch dafür sollte eine konkrete Zuständigkeit verankert werden.

Für größere Unternehmen ist die Berichterstattung über Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in leitenden Positionen im Corporate Governance Bericht verpflichtend vorgesehen, siehe Aktiengesetz und Corporate Governance Kodex.